Die Zulassungsmöglichkeiten für Oldtimer

Sie möchten Ihren Oldtimer auf die Straße bringen?Die Charakteristika der einzelnen Zulassungsmöglichkeiten in Kürze:Gewöhnliche Zulassung:Bei der ganz gewöhnlichen Zulassung zahlen Sie den gewöhnlichen für Pkw geltenden Steuersatz, der insbesondere in Abhängigkeit zur Abgasreinigung besteht.

Hier ist es interessant, das Fahrzeug ggf. mit einer Abgasreinigung nachzurüsten.Das rote Oldtimerkennzeichen (07-Kennzeichen):Beim roten Kennzeichen muss das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein. Es gelten jedoch Bedingungen für den Einsatz des Fahrzeuges: Dieses darf nämlich nur für Prüf- und Überführungsfahrten, und für die Teilnahme an Veteranenveranstaltungen genutzt werden. Der Vorteil besteht darin, dass mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betrieben werden können (Wechselkennzeichen).

Saisonkennzeichen:Das Saisonkennzeichen ist eine Unterart der gewöhnlichen Zulassung. Kosten fallen dann nur für den Zulassungszeitraum an. Selbstverständlich darf das Fahrzeug dann außerhalb des Zulassungszeitraumes nicht verwendet werden!

H-Kennzeichen:Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und bei denen der TÜV (bzw. die DEKRA) ein Gutachten gem. § 21 c StVZO positiv erstellt hat, können mit einem H-Kennzeichen betrieben werden. Der große Vorteil des H-Kennzeichens besteht darin, dass ein ganz normaler Fahrzeugbetrieb möglich ist. Eine Kombination aus einzelnen Kennzeichenarten ist nicht möglich. So kann ein rotes Kennzeichen und auch ein H-Kennzeichen nicht gleichzeitig als Saisonkennzeichen betrieben werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Zulassungsmöglichkeiten, sowie Lösungswege bei bestehenden Problemen finden Sie in unserem e-Book "Die Zulassung historischer Fahrzeuge"