Kauf von Oldtimern

Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes, der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
 
Was sich in der Theorie sehr einfach anhört, führt in der Praxis häufig zu vielfältigen Problemen. Diese Probleme resultieren meist und in erster Linie daraus, dass der Käufer mit dem übergebenen Kaufgegenstand nicht zufrieden ist. Die subjektive Zufriedenheit des Käufers ist jedoch nicht der geltende Maßstab. Sofern der Käufer mit dem gelieferten Kaufgegenstand nicht zufrieden ist, muss er sich fragen (lassen), ob der übergebene Gegenstand den Anforderungen entspricht, die dieser Gegenstand nach dem geschlossenen Kaufvertrag haben soll. Sofern der Kaufvertrag zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes keine ausdrücklichen Angaben enthält, wird ersatzweise auf die übliche Beschaffenheit eines solchen Kaufgegenstandes abgestellt.
 
Diese Vereinbarung der Beschaffenheitsangaben des Kaufgegenstandes hat gerade vor dem Hintergrund des neuen Schuldrechtes ganz besondere Bedeutung gewonnen. In der Vergangenheit war es nach altem Schuldrecht nämlich weitgehend möglich, einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren. Diese Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses sind nach neuem Schuldrecht drastisch reduziert worden.
Weitere Informationen zum Kaufrecht rund um historische Fahrzeuge finden Sie in unserem e-Book "Oldtimerrecht - Kauf von Oldtimern"
Auf unserer Website geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Belange des „rostigsten Hobbys der Welt“ geben.
Dem Verfasser – Dr. Götz Knoop, selbst diesem Hobby „verfallen“ – war aufgefallen, dass es im Netz keine zusammenfassende Darstellung gibt, die ansatzweise einen vollständigen Überblick über die rechtlichen Belange rund um alte Fahrzeug gibt. Wir hoffen, diese Lücke etwas schließen zu können.
Im Downloadbereich finden Sie eBooks zu folgenden Themen:

  • Kauf: Gewährleistungsrecht, Internetkauf, neues Schuldrecht, Bedeutung der Beschaffenheitsangaben
  • Reparatur: Auftragsumfang, Gewährleistungsrecht, Kostenvoranschläge, Werkunternehmerpfandrecht, Neuteile / Altteile / Nachbauteile
  • Unfall: Schadenumfang, wirtschaftlicher Totalschaden, fehlende Gurte, Versicherungstypen
  • Leihe: Haftung bei Schäden, Versicherung, KFZ-Steuer
  • Zulassung: 07-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen
  • Import: Einfuhrumsatzssteuer, Zoll
  • Veranstaltung: Behördliche Erlaubnis, Haftung für Schäden, Versicherungsschutz


Selbstverständlich können Sie uns auch ansprechen, wenn Sie konkrete einzelfallbezogene Fragen haben.