Transportrecht - Der Transport von Oldtimern

Mehrere Anfragen waren Veranlassung, unsere Ausführungen zum Oldtimerrecht auch noch um die rechtlichen Belange des Transports alter Fahrzeuge zu ergänzen. Gemeint ist hiermit natürlich der Transport durch andere Personen. Kommt es zu einem Schaden, wenn Sie selbst Ihr Fahrzeug transportieren, haben Sie beim Bestehen einer Kaskoversicherung eine gewisse Chance – je nach Versicherungsbedingungen – den entstandenen Schaden auf diese Versicherung abwälzen zu können. Dies sollte jedoch im Folgenden nicht beleuchtet werden. Auf den folgenden Seiten interessiert mehr die juristischen Fragen des Transportes durch dritte Personen im Vordergrund.
Hierbei wird unterschieden, ob Sie:

  • sich direkt an einen Transporteur wenden, der das Fahrzeug dann – zumeist mit einem Transport Lkw oder Autotransportanhänger – auf der Straße zum Zielort transportiert;
  • sich an einen Spediteur wenden, der dann den Transport für Sie organisiert – zumeist bei einem Transport über große Distanzen, meist anlässlich eines Fahrzeugimports;
  • das Fahrzeug innerhalb Deutschlands per Schiene transportieren – so zum Beispiel bei nationalen Reisen mit der DB Autozug oder ob
  • der Transport auf der Schiene über die Grenzen hinweg erfolgt, so zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Reisen mit der DB Autozug.

Die Unterscheidung beim Schienentransport in national und international mag Ihnen zunächst verwirrend vorkommen. Damit, dass auf den grenzüberschreitenden Schienentransport andere Regelungen anwendbar sind, als beim nationalen Transport kommt es jedoch zu – nicht unerheblichen – Unterschieden bei der Haftung für Transportschäden, weshalb hier die Darstellungen unterschiedlich erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem e-Book "Oldtimerrecht - Der Transport von Oldtimern"