Ausländerrecht - Migrationsrecht

Kann eine Person nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten? Ist die Aufnahme einer Er-werbstätigkeit erlaubt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen?

Die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach-dem, wer einreisen möchte und zu welchem Zweck, sind nicht nur nationale Gesetze und Verord-nungen zu berücksichtigen, sondern europäische Rechtsquellen, internationale Verträge und Ab-kommen. Durch Kenntnis der Rechtsmaterie und Arbeitsabläufe bei den zuständigen Behörden sind wir in der Lage, Sie kompetent über bestehende Möglichkeiten zu beraten. Häufig können so außergerichtliche Lösungen gefunden und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Frau Rechtsanwältin Hanke ist seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Sie ist Mitglied in der Ar-beitsgemeinschaft des DAV Ausländer- und Asylrecht und des Lippstädter Netzwerks für Frieden und Solidarität. Ihre Tätigkeit im Migrationsrecht umfasst die Vertretung gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten in folgenden Bereichen:

  • Visumsverfahren
  • Aufenthaltstitel
  • Freizügigkeitsrecht
  • Duldungen
  • Ausweisung
  • Abschiebung und Abschiebungshaft
  • Eheschließungsverfahren
  • Erwerbstätigkeit

Asylrecht und Flüchtlingsrecht

Viele Menschen sind gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Sie fliehen vor Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen u.ä. Nur ein kleiner Anteil dieser Menschen erreicht Europa und Deutschland, um dann einen Asylantrag zu stellen, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet wird.
Wir informieren Sie umfassend über den Ablauf des Verfahrens und bereiten mit Ihnen Ihre persönliche Anhörung vor. Immer häufiger ist in diesem Verfahrensstadium auch die Frage nach der Zuständigkeit Deutschlands  zu klären. Sollte diese nicht gegeben sein, beraten wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.  Im Falle einer ablehnenden Entscheidung vertreten wir Sie selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren.
Aufgrund ihrer langjährigen Spezialisierung im Flüchtlingsrecht arbeitet Frau Rechtsanwältin Hanke örtlich und überörtlich mit Wohlfahrtsverbänden sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Be-treuern zusammen, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen:

  • Asyl-/Flüchtlingsanerkennung
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Subsidiärer Schutz
  • Abschiebungsverbote
  • Dublin-Verfahren
  • Widerrufsverfahren

Staatsangehörigkeitsrecht

Die Fragen der Einbürgerung werden i.d.R. im außergerichtlichen Verfahren geklärt. Wir erläutern mit Ihnen, ob ein Anspruch auf eine Einbürgerung besteht oder im Wege des Ermessens eingebürgert werden kann. Häufig stellt sich die Frage, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder aufgegeben werden muss. Im letzteren Fall beraten wir Sie auch hinsichtlich der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.  Durch Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Konsulat können auftretende Schwierigkeiten häufig beseitigt werden.