Zugewinn - Zugewinnausgleich

Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben Sie nach dem Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Unter Zugewinnausgleich versteht man die Aufteilung des Vermögens, das während der Ehezeit von den Ehepartnern erworben wurde. Der Ausgleich wird für die Zeit ab Eheschließung bis zu dem Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig wird, durchgeführt.Um den Zugewinn berechnen zu können, benötigt man eine Auflistung der Vermögensgegenstände beider Eheleute zu den Stichtagen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich hierzu von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und ggf. den Zugewinnausgleich durch einen notariellen Vertrag zu regeln. Dies kann ein kostenintensives und meist langjähriges Gerichtsverfahren zum Zugewinn vermeiden.