Scheidung

Eine Scheidung ist für jeden ein sehr einschneidendes Erlebnis.

Ganz unabhängig davon, ob großer Streit herrscht oder aber eine einvernehmliche Lösung gesucht wird, ist es unbedingt ratsam, sich - zumindest einmal und frühzeitig - von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um von Anfang an Fehler zu vermeiden.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Davon wird laut Gesetzgeber in der Regel nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr ausgegangen. Eine Ehe kann insbesondere auch dann geschieden werden, wenn der andere Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist, dies wird von vielen falsch eingeschätzt. Wenn einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden ist, muss das Scheitern der Ehe dargelegt werden, dies ist z. B. der Fall, wenn sich einer der Ehegatten einem neuen Lebenspartner zugewandt hat oder aber nichts unternommen wird, um die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, die Ehescheidung zu beantragen, wenn die Eheleute noch kein Jahr getrennt leben. Die Fortsetzung der Ehe muss dann eine unzumutbare Härte für den antragstellenden Ehegatten darstellen. Derartige Härtefälle sind z. B. gegeben:

  • bei Gewaltanwendung durch den anderen Ehegatten
  • wenn der andere Ehegatte schwer alkoholkrank ist
  • bei bestehender Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann

Eine streitige Scheidung nimmt erwartungsgemäß eine längere Zeit in Anspruch und ist in der Regel auch teurer. Es sollte auf jeden Fall das Ziel sein, sich um eine Verständigung mit dem Partner zu bemühen um so schon im Vorfeld der Scheidung möglichst viele Angelegenheiten einvernehmlich regeln zu können. Hier kann auch eine Familienmediation hilfreich sein.