Umgangsrecht

Leben Eltern getrennt, stellt sich die Frage nach dem Umgangsrecht. Am besten ist es, wenn die Eltern es schaffen, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Gelingt dies nicht, kann eine Regelung mit Unterstützung durch das Jugendamt versucht werden oder das Familiengericht trifft eine Entscheidung. Eine feste gesetzliche Regelung hinsichtlich Dauer und Umfang der Zeiten, die das Kind beim anderen Elternteil verbringt, gibt es nicht. Das Kindeswohl steht hierbei an erster Stelle. Ein Umgangsausschluss kommt nur in Betracht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, zum Beispiel Kindesmisshandlung/ -missbrauch oder Entführungsgefahr. Je älter das Kind ist, je gewichtiger ist hier der Wille des Kindes, ob und inwieweit es Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen will.