Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und des zweiten Staatsexamens war Rechtsanwältin Hanke ab 1997 als angestellte Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Migrations- und Strafrecht in Bielefeld tätig. Seit 2005 praktiziert sie als selbständige Rechtsanwältin, seit 2014 in der hiesigen Bürogemeinschaft. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Migrations- und Strafvollstreckungsrecht sowie im Maßregelvollzugsrecht. Die Rechtsanwaltskammer Hamm erteilte ihr 2017 die Befugnis die Bezeichnung Fachanwältin für Migrationsrecht zu führen. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV und seit 2017 Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RBK).
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