Diesel-Abgasskandal

Der Diesel-Abgasskandal -Dieselgate - Welche Rechte haben die Kunden?

 

Der Diesel Abgasskandal ist in aller Munde, die Medien berichten umfangreich über den Abgasskandal, der in den USA seinen Anfang genommen hat. Im Zuge dieses Abgasskandals musste der VW-Konzernchef Martin Winterkorn seinen Rücktritt verkünden.
Von dem Skandal scheinen weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen, welche mit dem Dieselmotor Typ EA189 der Baujahre 2008-2014 ausgestattet sind. Diese Motoren sind konzernweit in Fahrzeugen verbaut, welche der Abgasnorm Euro 5 entsprechen sollen, tatsächlich aber ein deutlich schlechteres Abgasverhalten zeigen sollen, als Euro 5 dies vorschreibt.
Die Abgasnorm „Euro 5“ in den Ausprägungen „Euro 5 a“ und „Euro 5 b“ beruht auf einer EU Verordnung welche vorschreibt, dass solche Fahrzeuge, die ihre Typprüfung ab dem 01.09.2009 erhalten und ab dem 01.01.2011 erstmals zugelassen wurden, der Abgasnorm Euro 5A entsprechen müssen, solche, die ihre Typprüfung ab dem 01.09.2011 erhalten und ab 01.01.2013 erstmals in Verkehr gebracht wurden, der Abgasnorm Euro 5B entsprechen müssen.
Die Kunden dürfen hierbei wohl berechtigterweise erwarten, dass nicht nur formell die Betriebserlaubnis erteilt wurde, sondern die Fahrzeuge auch tatsächlich ein Abgasverhalten zeigen, welches den Euro 5Normen entspricht. Schließlich erwartet die einschlägige EU Verordnung, dass diese Fahrzeuge das Abgasverhalten nicht nur im Testbetrieb, sondern im realen Alltagsbetrieb zeigen.

Gerade darin dürfte eine Mangelhaftigkeit dieser Fahrzeuge im rechtlichen Sinn begründet sein, was dann zu entsprechenden Gewährleistungsrechten führt. Die Kunden dieser Fahrzeuge haben also gute Chancen, Gewährleistungsrechte durchzusetzen, wobei der Gewährleistungsfrist besondere Bedeutung beizumessen ist. Diese beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges.

Da bis zur Einleitung des angekündigten Rückrufs der Fahrzeuge die Gewährleistungsrechte durchaus verjähren können empfehlen die Automobilclubs derzeit, dem Verkäufer eine Erklärung abzuverlangen, wonach er sich auf einen Gewährleistungseintritt nicht beruft. Die betroffenen Fahrzeugeigentümer sind also gut beraten, wenn Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, bevor diese verjähren. Dann, wenn der Verkäufer eine Erklärung verweigert, sich nicht auf die Gewährleistung zu berufen, müssen die Kunden ihre Ansprüche im Zweifel gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.
Zu welchen Ergebnissen die von den Herstellern angekündigte und vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) nahe gelegte Rückrufaktion führen wird, ist derzeit nicht absehbar. Ob die Fahrzeuge nach Durchführung der Rückrufaktion noch die vom Hersteller ursprünglich vorgesehene Motorleistung haben ist derzeit ebenfalls nicht absehbar.
Derzeit nicht absehbar ist auch die Frage, ob die Rückrufaktion überhaupt dazu führte, dass die betroffenen Fahrzeuge dann tatsächlich die vorgeschriebene Abgasklassifizierung Euro 5 einhalten. Der Umstand, dass das Kraftfahrtbundesamt die EG-Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge eventuell widerruft scheint nicht völlig ausgeschlossen.
Welche Fahrzeuge von der Manipulationssoftware betroffen sind kann unter Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf den Webseiten der Hersteller recherchiert werden, welche unter folgenden Links erreichbar sind:

VW: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car
Audi: http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html
Skoda: http://skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-de/?s=W&cd=0
Seat: http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/fin-nummer.html http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car

Sollten Sie Fragen hinsichtlich Ihres Fahrzeuges und der sich daraus ergebenden Rechte haben, bzw des richtigen Vorgehens haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Götz Knoop Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Dr. Götz Knoop ist Dozent der deutschen Anwaltakademie und gibt dort ein Seminar zum Abgasskandal in der Automibilwirtschaft. Mehr siehe unter:

https://www.anwaltakademie.de/product/21357