Jeder Oldtimereigentümer wird die Situation kennen. Man wird von Freunden und Bekannten gebeten, Hochzeitsfahrten, Geburtstagsfahrten o. ä. Fahrten durchzuführen. Teilweise wird man auch auf offener Straße angesprochen, ob man derartiges nicht gegen eine gewisse Aufwandspauschale durchführen kann.
Die Durchführung derartiger Fahrten zieht gleich eine ganze Reihe juristischer Probleme nach sich, auch wenn die Situation sich im Alltag alles andere als dramatisch darstellt.
Die hierbei auftretenden Probleme sind haftungsrechtlicher Natur gegenüber den Personen, denen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird bzw. die mitfahren, versicherungsrechtlicher Natur gegenüber der Kasko- und Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, sowie steuerrechtlicher Natur gegenüber dem Staat.
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