Trennung

„Nach dem Wortlaut des Gesetzes leben Eheleute getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und einer der Eheleute diese erkennbar nicht herstellen will, weil er die Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“

Bevor konkrete Schritte zur Einleitung der Trennung gemacht werden (Auszug aus der Wohnung), sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Beim Getrenntleben innerhalb der Wohnung kommt es insbesondere darauf an, dass die Eheleute nicht mehr gemeinsam wirtschaften, d. h. kein gemeinsames Kochen, Essen, Waschen, etc. Wichtig also auch die Trennung vom Tisch und nicht nur vom Bett.

Bei einvernehmlicher Scheidung besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Eheleute auf einen Trennungszeitpunkt einigen. Während der Trennungszeit ist die Sicherung von Informationen und Unterlagen von größter Bedeutung. In der Regel hat sich nur einer der Ehegatten während der bestehenden Ehe um die Verwaltung der gemeinsamen Konten, der Kreditverbindlichkeiten, Versicherungen etc. gekümmert. Derjenige Ehegatte, dem dies bislang nicht oblag, sollte sich unbedingt Informationen und die entsprechenden Unterlagen frühzeitig beschaffen, ansonsten kann die Durchsetzung rechtlich bestehender Ansprüche aufgrund fehlender Unterlagen schwierig werden.

Schaffen Sie sich einen Überblick über:

  • Kreditverbindlichkeiten
  • Steuerbescheide
  • Verdienstabrechnungen
  • Fonds
  • Aktiendepots
  • Ausspar- und Lebensversicherungen etc.